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Bild: © Aqua Viva

Restwasser: Flüsse brauchen Wasser

Durch den Klimawandel sowie den wachsenden Energiebedarf stehen wir vor der Herausforderung, ausreichend Wasser für unsere Fliessgewässer zu sichern.  Wasserentnahmen zur Energiegewinnung oder landwirtschaftlichen Bewässerung dürfen unsere Bäche und Flüsse nicht weiter schädigen. Zum Schutz unserer Gewässer und ihrer einzigartigen Artenvielfalt müssen die gesetzlichen Restwasserbestimmungen endlich konsequent umgesetzt werden, statt immer neue Ausnahmen und Aufweichungen zu schaffen.  

Heute werden gemäss BFE schweizweit 99,5 Prozent des Wasserkraftpotentials genutzt. An über 1400 Stellen leiten Kraftwerke zwischen 88 und 94 Prozent des Wassers zur Stromproduktion in die Kraftwerkskanäle aus. In den Flussläufen und für die Bedürfnisse der Natur bleiben durchschnittlich nur sechs bis zwölf Prozent des Wassers. Dazu kommt der steigende Bedarf der Landwirtschaft zur Bewässerung von Kulturen. Die ökologischen Auswirkungen sind enorm: Bäche und Flüsse mit zu geringen Restwassermengen überhitzen schneller und die Wasserqualität leidet. Diese besorgniserregenden Entwicklungen verleihen der konsequenten Umsetzung der gesetzlichen Restwasserbestimmungen für viele Tier- und Pflanzenarten eine lebenswichtige Bedeutung.

Zeit zu handeln

1975 verankerte ein Volksentscheid angemessene Restwassermengen in der Bundesverfassung (Artikel 76). Diesen Verfassungsauftrag erfüllte der Bund erst 1991 auf Druck einer Volksinitiative mit der Verabschiedung der dritten Fassung des Gewässerschutzgesetzes. Der Bundesrat bezeichnete die gesetzlich vorgeschriebenen Restwassermengen in seiner damaligen Botschaft zur Revision des Gewässerschutzgesetzes als «Existenzminimum für die wichtigsten vom Gewässer abhängigen Lebensgemeinschaften».

Seitdem bestimmen die Kantone bei der Konzessionierung von Wasserkraftanlagen ausreichende Restwassermengen und sind verpflichtet bei laufenden Konzessionen unangemessene Wasserentnahmen zu sanieren. Ursprünglich hatten die Kantone hierfür bis 2007 Zeit. Das Parlament verlängerte die Frist 2003 um fünf Jahre bis 2012. Heute gibt es jedoch immer noch Kantone und Wasserkraftwerke, die ihre gesetzlichen Pflichten nicht umgesetzt haben. So werden bspw. am Kraftwerk Rheinau weiterhin bis zu 99 Prozent des Flusswassers in den Kraftwerkskanal ausgeleitet.

Wo der Rhein zum See wird

Die Folgen fehlenden Restwassers sowie der ausbleibenden Restwassersanierungen der Wasserkraft veranschaulicht das Kraftwerk Rheinau. Gemäss Konzession dürfen die Betreiber bis zu 400 Kubikmeter pro Sekunde für die Stromproduktion ausleiten. Der ursprünglichen Rheinstrecke bleiben fünf Kubikmeter pro Sekunde. Dies ist gerade einmal rund ein Prozent des gesamten Flusswassers. Um einen Mindestwasserstand zu garantieren, wird die Restwasserstrecke durch zwei Hilfswehre aufgestaut. Der Rheinabschnitt hat dadurch seinen Charakter als Fliessgewässer nahezu vollständig eingebüsst. Typische Flussfische wie Äsche, Barbe und Nase sind aufgrund der fehlenden Dynamik und Strukturvielfalt fast gänzlich verschwunden. Kraftwerke ohne Restwassersanierung produzieren zudem mehr Strom und erzielen damit zusätzlichen Gewinn auf Kosten der Natur. Dies stellt eine Wettbewerbsverzerrung dar und benachteiligt jene Betriebe und Kantone, die fortschrittlich die Restwassersanierung bearbeitet und entschädigt haben.


Mehr Restwasser für die Biodiversität in Schweizer Flüssen

In Restwasserstrecken leben Fische und andere Wasserlebewesen oft unter prekären Bedingungen, die durch den Klimawandel noch verschlimmert werden. Zum Schutz der Biodiversität müssen die Restwassermengen erhöht werden.

Politisch umkämpfte Lebensgrundlage

Trotz gesetzlicher Restwasserbestimmungen fliesst in vielen Schweizer Flüssen immer noch zu wenig Wasser, mit fatalen Folgen für die Biodiversität. Warum das so ist, erklärt David Bittner, Geschäftsführer des Schweizerischen Fischerei-Verbands.

Aqua Viva Positionen: Mehr Wasser für lebendige Flüsse

Bäche und Flüsse prägen die Identität der Schweiz und sind Heimat von Bachforellen, Wasseramseln, Eintagsfliegen und zahlreichen weiteren Lebewesen. Doch der Grundsatz, für die Energiegewinnung kein Wasser ungenutzt zu Tal fliessen zu lassen, führt zu Restwasserstrecken mit dauerhaft wenig oder keinem Wasser. So verschwinden die Lebensräume dieser Tiere und Pflanzen. Seit 1975 ist in der Bundesverfassung verankert, dass Flüsse ausreichend Restwasser führen müssen. Auf vielen Gewässerabschnitten ist das bis heute nicht garantiert.

Konsequente Umsetzung der Restwasserbestimmungen

Trockengelegte Gewässerabschnitte darf es nicht mehr geben. Der Artikel für angemessene Restwassermengen ist dank Volksentscheid seit 1975 in der Verfassung verankert. Das 1992 in Kraft getretene Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass Wasserkraftanlagen ohne genügend Restwasser innerhalb von 15 Jahren saniert werden müssen. Doch selbst die um 5 Jahre verlängerte Sanierungsfrist ist 2012 an vielen Orten ohne Änderung abgelaufen. Daher lehnt Aqua Viva neue Ausnahmen oder gar eine Sistierung des Vollzugs entschieden ab. Beides würde zu einer systematischen Missachtung der Verfassung auf Kosten der Natur führen.

Ökologie statt Proforma-Sanierungen

Restwasser muss das Überleben eines Gewässers und seiner Funktionen garantieren. Das alleinige Abstützen auf einen berechneten Minimalabfluss nach Absatz 1 des Artikels 31 im Gewässerschutzgesetz genügt nicht. Denn das führt zu Proforma-Sanierungen, die nur Zahlen erfüllen, ökologisch aber unzureichend bleiben. Wichtige Funktionen wie Fischwanderung, Laichplätze oder Lebensräume für Insekten und Amphibien werden ausser Acht gelassen. Aqua Viva verlangt, dass sowohl bei neuen Konzessionen als auch für die nur sehr begrenzt möglichen «Sanierungen» während laufenden Konzessionen die Bedürfnisse von gefährdeten Arten und Lebensräumen sowie der Erhalt schützenswerter Landschaften berücksichtigt werden.

An Jahreszeit, Gewässertyp und Klimawandel angepasste Restwassermengen

Restwassermengen müssen flexibel gestaltet werden, um damit saisonale Unterschiede, verschiedene Flusstypen und die Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen. Zum Beispiel sind Fliessgewässer während Trockenperioden besonders auf ausreichende Abflussmengen angewiesen, damit sie nicht überhitzen und nicht fast nur noch eingeleitetes Abwasser führen. Denn dies bedeutet für Fische und Kleinlebewesen Stress oder Tod. Aqua Viva fordert deshalb, dass Anpassungen zugunsten höherer Restwassermengen in einem gewissen Mass auch während laufenden Konzessionen möglich sein müssen, wenn ökologische Ziele nicht mehr erfüllt werden oder eine ausreichende Wasserqualität nicht mehr gewährleistet ist.

Künstliche Hochwasser

Wenn Speicherkraftwerke Wasser konstant und ohne Hochwasserspitzen abfliessen lassen, gehen geeignete Laichplätze und strukturreiche Uferbereiche verloren. Hohe Abflussmengen sorgen zum Beispiel dafür, dass Kiesbänke von feinem Sediment befreit werden – nur so haben Jungfische, die sich im Kies entwickeln, ausreichend Sauerstoff. Aqua Viva fordert, dass mit künstlichen, regelmässigen Hochwasserereignissen auch in Restwasserstrecken unterhalb von Speicherseen die ursprüngliche Flussdynamik und Lebensräume für Fische und Insekten verbessert werden.

Hochalpine Lebensräume schützen

Auch alpine Gewässer sind Lebensraum für Insekten, Amphibien oder Vögel, kühlere Rückzugsorte für empfindliche Tiere und Pflanzen und deshalb bedeutend für die biologische Vielfalt und die Vernetzung mit tiefer gelegenen Zonen. Diese Gewässerabschnitte erfüllen wichtige Funktionen, selbst wenn keine Fische in ihnen vorkommen. Aqua Viva fordert daher, dass in hochalpinen Regionen ökologische Mindestabflüsse eingehalten werden, um sensible Lebensund Rückzugsräume sowie das grosse Entwicklungspotential dieser Zone zu bewahren.

Neukonzessionen zur Behebung von Defiziten nutzen

Wenn eine alte Konzession, zumeist nach 80 Jahren, ausläuft, ist das die Chance, bestehende ökologische Defizite zu beheben. Die aktuell herrschende Doktrin, dass bei einer Neukonzessionierung bestehender Werke keine Kilowattstunde «verloren» gehen darf, verhindert in vielen Fällen gute Lösungen. Aqua Viva fordert eine sorgfältige und konsequente Anwendung der Restwasser-Vorschriften bei der Neukonzessionierung, damit Flüsse wieder lebensfreundlicher gestaltet, Abflüsse optimiert und Lebensräume erhalten werden können.

Keine Schlupflöcher bei Erweiterungen

Umbauten und Erweiterungen bestehender Kraftwerke sollten nur dann mit Zusatzkonzessionen bewilligt werden, wenn die Änderungen geringfügig sind und keine neuen Umweltbeeinträchtigungen entstehen. Aqua Viva fordert, dass wesentliche Veränderungen von Anlagen zu deren Neukonzessionierung führen und alle Anlagenteile die geltenden Restwasser-Vorschriften vollständig erfüllen müssen.

Förderung nur für ökologisch zertifizierte Wasserkraft

Wasserkraft, die Flüsse und Bäche rücksichtslos schädigt, ist kein sauberer Strom. Trotzdem werden 60 % der Investitionskosten von Wasserkraftwerken subventioniert. Fördergelder sollten gezielt in Anlagen investiert werden, die sowohl Energie liefern als auch ökologische Standards einhalten. Um eine nachhaltige Energiewende zu schaffen, fordert Aqua Viva, dass nur nach den Kriterien von Naturmade Star zertifizierte Wasserkraftwerke von Fördergeldern
profitieren.

Einfach erklärt: Restwasser

Was bedeutet eigentlich Restwasser?

Restwasser meint jene Wassermenge die nach einer Wasserentnahme im natürlichen Flussbett verbleibt. Die Art der Wasserentnahme spielt dabei zunächst keine Rolle: Kühlung, Bewässerung, Wasserkraftnutzung etc. Besonders problematisch sind Wasserentnahmen häufig im Kontext der Wasserkraftnutzung, da bei Ausleitkraftwerken bis zu 99 Prozent des Flusswassers entnommen werden. 

Ausleitkraftwerke leiten das Flusswasser mittels eines Wehrs über einen Oberwasserkanal zum Maschinenhaus mit den Turbinen (siehe Grafik unten: schmaler Kanal). Ist das Wasser durch die Turbine gelaufen, wird es über den Unterwasserkanal wieder an den Fluss zurückgegeben. Dadurch reduziert sich der Abfluss des eigentlichen, natürlichen Flusslaufs zwischen Wasserentnahme und Wasserrückgabe – die sogenannte Restwasserstrecke.

Warum ist Restwasser wichtig?

Fliessgewässer können ihre vielfältigen Funktionen nur erfüllen, wenn sie ausreichend Wasser führen. Fische benötigen eine Mindest-Wassertiefe, um sich frei bewegen und fortpflanzen zu können. Wird diese unterschritten, geht der Flussabschnitt als Lebensraum verloren.

Ungenügende Wassertiefen beeinträchtigen zudem die Fischwanderung, die Vernetzung von Lebensräumen und führen zur stärkeren Erwärmung des Wassers. Fische und andere Wasserbewohner geraten dadurch zusätzlich unter Stress. Die Restwassermenge beeinflusst auch die Wasserqualität und die Speisung des Grundwassers, welches vielerorts als Trinkwasser genutzt wird. Zudem verlieren Flussabschnitte mit zu wenig Restwasser ihre Attraktivität als Erholungsraum.

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Flüsse brauchen mehr Wasser

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