Hochwasserschutz Reuss: Bundesgericht korrigiert wesentliche Punkte
Bundesgericht stellt fest: Der Kanton Luzern hat zentrale Vorgaben des Gewässerschutzrechts in seinem Projekt unzureichend berücksichtigt.
Eine naturnahe Reuss ist ein Gewinn für Mensch, Landschaft und Hochwasserschutz. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 1. Mai 2026 zum Hochwasserschutzprojekt an der Reuss zentrale Fragen zur Revitalisierung von Gewässern und zum Geschiebehaushalt präzisiert. Es korrigiert dabei wichtige Punkte des kantonalen Projekts und schafft damit auch Klarheit zur Anwendung der Umweltgesetzgebung.
Im konkreten Fall hielt das Gericht fest, dass bei wasserbaulichen Eingriffen die Wiederherstellung des natürlichen Gewässerverlaufs verbindlich zu prüfen ist und eine entsprechende Interessenabwägung sorgfältig erfolgen muss. Lebendige Flüsse benötigen ausreichend Raum, um ihre natürliche Dynamik entfalten zu können. Nur so entstehen an der Reuss wieder Auen mit Strukturen wie Kiesbänke und unterschiedlichen Strömungen, die Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen bieten. Projekte, die diese Dynamik nicht berücksichtigen, bleiben ökologisch ungenügend.
Geschiebe ist Grundlage für Biodiversität
Zudem präzisiert das Bundesgericht, dass Beeinträchtigungen des Geschiebehaushalts bereits dann unzulässig sind, wenn diese «wesentlich» sind – nicht erst bei «schwerwiegenden» Schäden an Fauna, Flora und ihren Lebensräumen. Damit korrigierte es eine fehlerhafte Rechtsauslegung auf kantonaler Ebene. Kies und Geschiebe bilden die Grundlage für vielfältige Lebensräume im Fluss. Wird zu viel entnommen, leidet das gesamte Ökosystem – vom Ort des Eingriffs bis weit flussabwärts. Besonders betroffen davon sind bedrohte Fischarten wie die Äsche und die Nase, wie sie an der Reuss noch vorkommen. Sie sind auf intakte Laichplätze und durchströmte Kiesbänke angewiesen. Die Reuss gilt ausserdem als potenzielles Lachsgewässer, in dem eine Rückkehr der Art in naher Zukunft möglich erscheint. Weiter verlangt das Gericht, dass die erforderlichen Geschiebemengen sichergestellt und durch geeignete Monitoringmassnahmen regelmässig auf qualitative und quantitative Aspekte überprüft werden. Das Urteil unterstreicht damit nicht nur die rechtlichen Anforderungen an Hochwasserschutzprojekte, sondern auch die ökologische Bedeutung funktionierender Gewässer.
Naturnahe Gewässer sind auch guter Hochwasserschutz
Eine lebendige Reuss ist Lebensraum für zahlreiche gefährdete Arten. Das Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt Reuss Luzern ist in diesem Zusammenhang von grosser Bedeutung und sollte im Einklang mit den bundesgerichtlichen Vorgaben weitergeführt und umgesetzt werden. Nur Projekte, die Hochwassersicherheit und ökologische Aufwertung von Anfang an konsequent verbinden und die Synergien zwischen Hochwasserschutz und Revitalisierung nutzen, sind langfristig tragfähig.
Kontakt
Tamara Diethelm, WWF Luzern, Geschäftsleiterin, 041 417 07 22, tamara.diethelm@wwf.ch
Ruedi Bösiger, WWF Schweiz, Gewässerexperte, 044 297 23 24, ruedi.boesiger@wwf.ch
Jana Tischer, Aqua Viva, Kommunikation, 052 510 14 53, jana.tischer@aquaviva.ch
Steckbrief Verbandsbeschwerderecht
Mit dem Verbandsbeschwerderecht kann einzig erreicht werden, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden. Eine Beschwerde bewirkt, dass ein Gericht besonders heikle Projekte mit Eingriffen in die Natur auf ihre Rechtmässigkeit prüfen kann. Den Entscheid fällt immer das Gericht. Weist es eine Beschwerde ab, müssen die Verbände für die Verfahrenskosten aufkommen. Die vom Bundesrat bestimmten Organisationen müssen über den sorgfältigen Gebrauch des Beschwerderechts jährlich Rechenschaft ablegen. Das Verbandsbeschwerderecht besteht seit 1967 und wurde 2007 umfassend revidiert. 2008 hat es das Schweizer Volk mit 66 % der Stimmen in allen Kantonen bestätigt. Dank dem Beschwerderecht gerettet: Aletschgebiet, Bolle di Magadino, Rebberge im Lavaux, etc.
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