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Grimsel-Urteil: Chance für die Trift

Medienmitteilung - 30. November 2020 - Bern / Schaffhausen

Das Bundesgericht hat in einem jüngst veröffentlichten Urteil zur Erhöhung der Grimselstaumauer auch die Neubewertung des Projekts zur Errichtung eines Kraftwerks in der Trift verfügt. Der Kanton Bern muss im nun vertagten Konzessionsentscheid für das geplante Wasserkraftwerk in der Trift auch die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes angemessen berücksichtigen und über beide Projekte in gegenseitiger Abwägung entscheiden.

„Angesichts der starken Beeinträchtigung unserer Gewässer, bestehender Alternativen zur Wasserkraftnutzung und dem ökologischen und landschaftlichen Wert der Trift begrüssen wir die Neubewertung des Projekts als Chance zum Erhalt dieser einzigartigen Gebirgslandschaft“, sagt Salome Steiner, Geschäftsführerin von Aqua Viva. Aqua Viva und der Grimselverein hatten bereits 2018 Einsprache gegen das Projekt erhoben.

Laut dem am 26. November 2020 veröffentlichten Bundesgerichtsurteil zur Erhöhung der Grimselstaumauer hat es der Kanton Bern bislang verpasst, die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes angemessen zu berücksichtigen. Der Kanton muss dies nun auf Ebene des Richtplans nachholen und dabei die Projekte in Trift und Grimsel aufeinander abstimmen. Beide Projekte stellen enorme Eingriffe in einzigartige Berglandschaften dar.

Das von den Kraftwerken Oberhasli geplante Kraftwerk in der Trift umfasst eine 170 Meter hohe Talsperre, einen Stausee und eine zusätzliche Fassung des Steinwassers unterhalb des Steingletschers. Mit dem Bau würde das erst vor wenigen Jahren durch den Gletscherrückgang freigewordene Hochtal mit dem natürlichen Triftsee, rauschenden Bächen und einem dynamischen Gletschervorfeld unwiederbringlich zerstört.

Ein substantieller Fortschritt im Sinne der Energiewende wäre damit nicht erreicht: Das Kraftwerk könnte mit einer zusätzlichen Jahresproduktion von 145 GWh nur 0,21 Prozent der gesamten Stromproduktion der Schweiz abdecken (2019: circa 68‘000 GWh). Im Vergleich dazu besteht in der Schweiz noch ein ungenutztes Solarstrompotential von 67 TWh/a. Auch die geplante Umlagerung von 200 GWh vom Sommer- ins Winterhalbjahr durch das Triftprojekt würde nur 0,6 Prozent des Landesverbrauchs im Winterhalbjahr entsprechen (2018/19: 33‘832 GWh).

Schweizweit werden bereits mehr als 95 Prozent des Wasserkraftpotentials genutzt. Der Anteil der Wasserkraft an der gesamten Stromproduktion liegt bei rund 57 Prozent. Es existieren circa 1‘300 Wehre und Talsperren zur Wasserkraftnutzung. An über 1‘400 Stellen dürfen Kraftwerke zwischen 88 und 94 Prozent des Flusswassers zur Stromproduktion in die Kraftwerkskanäle ausleiten. Fast alle grossen Seen in der Schweiz sind reguliert und weisen keine natürlichen Pegelschwankungen mehr auf. In der Folge gelten lediglich noch circa fünf Prozent des Schweizer Gewässernetzes als vollständig intakt.

Die wenigen intakten Gewässer verdienen unseren Schutz. Aqua Viva ist daher erfreut, dass auch das Bundesgericht eine Interessensabwägung von Landschaftsschutz und Energienutzung sowie eine koordinierte Betrachtung der Projekte in Trift und Grimsel verlangt.

freie Bilder

Auenlandschaft Trift - Bildrechte: Aqua Viva

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Tobias Herbst

Tobias Herbst

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